Informationen zum Coronavirus

08.10.2021

Hinweise für Studierende der Materialwissenschaft:

Bitte beachten Sie, dass die Situation im Fluss ist und sich an den folgenden Angaben auch kurzfristig Änderungen ergeben können.

Studium und Lehre

  • Die Lehre im WiSe 21/22 wird in einem hybriden Modus durchgeführt, so dass die meisten Lehrveranstaltungen sowohl online als auch in Präsenz angeboten werden. Bitte schauen Sie bei den einzelnen Lehrveranstaltungen in TUCaN und Moodle nach.
  • Melden Sie sich bitte in TUCaN zu allen Lehrveranstaltungen an, an denen Sie teilnehmen wollen, insbesondere zu den Praktika.
  • Prüfungen finden grundsätzlich in Präsenz statt. Bitte schauen Sie in TUCaN nach.
  • Sollten Sie an einer durch den Teilfachbereich Materialwissenschaft durchgeführten Präsenzprüfung (z.B. Klausur) nicht teilnehmen können, können Sie eine Änderung der Prüfungsform (z.B. mündliche Prüfung als Videokonferenz) beantragen. Das Antragsformular mit Anweisungen finden Sie zum Download bei den Bachelor- und Master-Dokumenten. Für die Änderung einer mündlichen Präsenzprüfung in eine mündliche Prüfung als Videokonferenz ist der Antrag nicht nötig, sondern lediglich eine Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin.
  • Die wegen der Pandemie seit SoSe 2020 gültige Regel, nach der ein Fehlversuch in einer Drittprüfung als nicht stattgefunden gewertet wird, wurde auf das WiSe 21/22 ausgedehnt. Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen hiervon gibt wie z.B. Betrugsversuche, unentschuldigtes Nicht-Erscheinen, Abgabe eines leeren Papiers. Mehr Information finden Sie hier unter „Prüfungen“.
  • Wir raten Ihnen, flexibel zu bleiben, da alle Pläne notwendigerweise unsicher sind wegen möglicher neuer Entwicklungen.

Mündliche Prüfungen und Disputationen als Videokonferenz:

Zwecks Festlegung einer einheitlichen Vorgehensweise am Fachbereich Material- und Geowissenschaften möchte die Fachbereichsleitung Sie auf den Beschluss des Präsidiums hinweisen, Videokonferenzen als Ersatz von mündlichen Prüfungen (mP) bzw. Disputationen zuzulassen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:

  • Alle Beteiligten sind mit dieser Prüfungsform einverstanden. Die zu prüfende Person muss sich einverstanden erklären, dass sie per Videokonferenz eine mP ablegt und Daten per E-Mail versandt werden.
  • Es besteht kein Rechtanspruch auf Durchführung einer digital gestützten Prüfung.
  • Die Videokonferenz wird von Seiten des/der Prüfenden bzw. Betreuenden der Promotion organisiert und verwaltet.
  • Teilnehmende der Konferenz sind: die zu prüfende Person, alle Prüfer*innen, ggf. Beisitzende, Protokollant*in, ggf. öffentliche Teilnehmende (stumm zugeschaltet).
  • Bei Durchführung einer Videokonferenz zum Zwecke einer Prüfung (mP im Studium oder Disputation) kann die Identität der zu prüfenden Person durch Videobild und Zeigen des amtlichen Ausweisdokuments und des Studierendenausweises festgestellt werden.
  • Die prüfende Person muss mündlich zusichern, dass sie sich alleine im Raum befindet und keine nicht zugelassenen Hilfsmittel zur Verfügung hat. Bei Disputationen in Räumlichkeiten des Fachbereichs (z.B. in Raum 77 des MaWi-Gebäudes L2|01) dürfen auch Dekanats-Personal zur technischen Unterstützung und ein oder mehrere Mitglieder der Prüfungskommission in Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen zugegen sein.
  • Rein telefonische Prüfungs-Konferenzen sind nicht möglich.
  • Für den Fall, dass die Prüfung aus technischen Gründen abgebrochen werden muss, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Dies stellt der/die Prüfer/in bzw. der/die Vorsitzende/r der Prüfungskommission fest.
  • Prüfungsprotokoll: Es ist ein Prüfungsprotokoll nach den üblichen Regeln zu erstellen. Eine Video- oder Audioaufzeichnung ist nicht gestattet.
  • Die Beratung der Note erfolgt ohne die zu prüfende Person.
  • Die Erläuterung der Prüfungsbewertung/Bekanntgabe der Note gegenüber der zu prüfenden Person erfolgt mündlich in der Videokonferenz.
  • Bei Nichtbestehen der mP in B.Sc.- und M.Sc.-Prüfungen bestätigt die zu prüfende Person mündlich in der Konferenz, dass ihr die Bewertung erläutert wurde.
  • Das Protokoll kann entweder in der Videokonferenz gezeigt oder per E-Mail bekannt gegeben werden.

Hinweis zum Öffentlichkeitsaspekt von Disputationen:

Die Öffentlichkeit von Disputationen bleibt bestehen. Dazu wird eine Einladung zur Prüfung mit Link zur Videokonferenz mit dem üblichen Verteiler per E-Mail verteilt. Die anstehenden Disputationen werden auf der Promotions-Webseite des Fachbereichs rechtzeitig bekanntgegeben. Interessierte sind aufgefordert, sich bei Teilnahmewunsch durch Email an zu wenden. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Disputation ein Link zur Teilnahme an der Videokonferenz. Der/die Vorsitzende trägt Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf der Disputation und weist die Teilnehmenden auf die Notwendigkeit der Einhaltung der o.g. Rahmenbedingungen, insbesondere das Verbot von Video- und Audioaufzeichnungen, hin.

Organisatorisches:

  • Die Gebäude der TU Darmstadt sind wieder geöffnet. Bitte beachten Sie die üblichen Pandemie-Regeln.
  • Lehrveranstaltungen können in Präsenz nur von Personen besucht werden, die einen gültigen Nachweis bereithalten, dass sie entweder geimpft sind gegen Covid-19, genesen sind von Covid-19 oder dass sie negativ getestet sind (3G-Regel). Mehr Informationen hier.
  • Nutzen Sie elektronische Kommunikationswege (z.B. E-Mail, Skype, Telefon), wenn Sie beispielsweise mit dem Betreuer Ihrer Abschlussarbeit sprechen müssen.
  • Das Studienbüro Materialwissenschaft ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Zeitkritische Dokumente (z.B. Ausgabe von Abschlussarbeitsthemen, Anträge auf Bearbeitungszeitverlängerung, etc.) schicken Sie bitte als Scan per E-Mail an .
  • Alle nicht zeitkritischen Unterlagen (z.B. Praktikumsberichte, Laufzettel, Seminarpässe etc.) können Sie auch später einreichen. Klären Sie mit dem Empfänger, ob eine elektronische Version (File, z.B. Scan) akzeptabel ist.
  • Die Abgabe von Abschlussarbeiten erfolgt wie üblich über TUbama. Der Text in dem hierzu notwendigen PDF/A-File muss durchsuchbar sein. Eine Papierversion muss bis auf Weiteres nicht eingereicht und auch nicht nachgereicht werden. Das Studienbüro macht das File den Gutachterinnen und Gutachtern elektronisch zugänglich. Bitte senden Sie parallel zu Ihrer Einreichung die unterschriebene und eingescannte Erklärung zur Abschlussarbeit an .
  • Die Ausgabe von Dokumenten, z.B. Leistungsnachweise oder Abschlussdokumente, muss individuell vereinbart werden, z.B. als E-Mail oder als Einwurfeinschreiben als per Post. Wenden Sie sich bitte an per E-Mail an .
  • Auch für alle anderen Fragen und Vorgänge wenden Sie sich bitte per E-Mail an .
  • Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den TU- und Fachbereichswebseiten und fragen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails und TUCaN-Nachrichten ab!

PD Dr. Boris Kastening, 08.10.2021